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Ich habe es geschafft, ich habe am Donnerstag auf der Fahrt nach und von Berlin (zurück ins Büro) 14 Stunden ÖRR Radio überstanden, ohne aus dem Auto zu springen oder absichtlich gegen einen Baum zu fahren. Hätte ich einen Kübel auf dem Beifahrersitz platziert, er wäre nach beiden Fahrten – hin und zurück – jeweils voll gewesen: Terror, Trump & Corona, die Nachrichten sind so einseitig, zynisch und manipulativ geworden, dass man sich fragt, ob das angesichts der Zwangsgebühren nicht alleine schon eine Klage in Karlsruhe wert ist. Jetzt habe ich diesen Propaganda-Marathon erst einmal überstanden und werde über Monate hinweg kein ÖRR Radio mehr hören. Die Hoffnung, dass ich durch die Karlsruher Richter in der Zwischenzeit von den Zwangsgebühren für diese Programme erlöst werde, hält sich allerdings in sehr engen Grenzen …
(Stimmen die Vorwürfe, dann ist im US-Fernsehen gestern Nacht eine Bombe geplatzt. In der Sendung von Lou Dobbs bei FoxNews machte die erfahrene Berufungsrichterin Sidney Powell, die eine Lizenz für den Supreme Court hat und für den Generalstaatsanwalt von Texas tägig war, die Betrugsvorwürfe von Donald Trump konkret. Schon VOR dem Wahltag seien 3% aller Stimmen digital verändert worden. Mit Software-Programmen bzw. Spionage- und Manipulationssystemen wie „Hammer“ und „Scorecard“ seien zudem flächendeckend in den USA Stimmen manipuliert worden, ein Algorithmus habe derweil jene Zahl von Stimmen ermittelt, die Joe Biden zusätzlich brauchte, um Donald Trump am Ende in der Auszählung noch abzufangen. Die Manipulation sei in diesem Fall nicht durch Wahlhelfer in den Auszähl-Zentren erfolgt, sondern durch hochrangige Demokraten, die Zugang zu den Computern der Regierung hätten … Wenn das stimmt, steht eine monatelange Schlammschlacht bevor und ein Krimi, den sich kaum ein Autor ausdenken kann … Hollywood wird daraus mit Sicherheit irgendwann einen Oscar-verdächtigen Film machen … Hier geht es zur Sendung von Lou Dobbs https://twitter.com/LouDobbs/status/1…)
diesem abschließenden Beitrag vor seinem Rückflug aus New York nach Deutschland legt Max Otte handfeste Beweise für Wahlbetrug auf den Tisch. Trump hat recht mit seinem Vorwurf, die Frage ist lediglich, wie massiv nachgeholfen wurde, um das Ergebnis dieser Wahl zu beeinflussen. Jetzt droht eine lange Schlammschlacht. Oder gesteht Trump entnervt eine Wahlniederlage ein? Typisch für ihn wäre es nicht .
Quelle: https://www.facebook.com/frohnmaier/v… Dieses Video zeigt eine genehmigte Veranstaltung (Artikel 8 des Deutschen Grundgesetz.) und spiegelt die Zeitgeschichte der Bundesrepublik Deutschland wider. Der Videotitel und der Inhalt diese Videos unterliegt dem Artikel 5 des Deutschen Grundgesetze.
(Artikel zum Podcast: https://kurzelinks.de/4ehz Am 8. Oktober veröffentlichte die amerikanische Ausgabe der Epoch Times einen Beitrag eines Publizisten und ehemaligen Trump-Mitarbeiters, in dem ein mögliches Wahlfälschungsszenario bei der US-Präsidentschaftswahl beschrieben wird. … #USWahl #TrumpBiden )
(US-Präsident Donald Trump sprach in der Wahlnacht am 3. November über Wahlbetrug, „ein Betrug am amerikanischen Volk“. Das ließ viele Beobachter aufhorchen, Kritiker empören. Doch was ist an den Anschuldigungen des amtierenden Präsidenten dran? Gibt es womöglich Beweise für Unregelmäßigkeiten? Mehr dazu: https://bit.ly/38kUzqa )
(In einer Anhörung vom Senatsausschuss für Handel, Wissenschaft und Verkehr am 28. Oktober, mit dem Titel „Ermöglicht die weitreichende Immunität des Artikel 230 schlechtes Verhalten von Big Tech?“, befragten Senatoren die CEOs von Twitter, Facebook und Google in einer Videokonferenz über dubiose Moderationspraktiken. Die Tech-Unternehmen stehen im Verdacht, konservative und Pro-Trump-Inhalte zu zensieren. In Eröffnungserklärungen argumentierten Twitter-CEO Jack Dorsey, Alphabet Inc. [Googles Muttergesellschaft] CEO Sundar Pichai und Facebook-CEO Mark Zuckerberg, dass die Abschaffung des Artikels 230 die Meinungsfreiheit untergraben würde, und forderten alternative Lösungen. Sie waren sich einig, dass mehr Transparenz bei ihrer Inhaltsmoderation erforderlich ist. Der Artikel 230 im amerikanischen Mediengesetz (Section 230 of the Communications Decency Act) schützt die Social-Media-Plattformen für gepostete Inhalte haftbar gemacht zu werden. Laut diesem Artikel können lediglich Verleger für Inhalte, die sie veröffentlichen, verantwortlich gemacht werden. Social-Media-Plattformen sind davon ausgenommen. Im genauen Wortlaut heißt es darin, dass „kein Anbieter oder Nutzer eines interaktiven Computerdienstes als Herausgeber oder Sprecher von Informationen behandelt werden darf, die von anderen Informationsanbietern bereitgestellt werden“. Kritiker hingegen sind der Meinung, dass solche als Plattformen agierenden Unternehmen, nicht nur ein öffentliches Forum unterhalten, sondern die Inhalte auch moderieren. Das mache sie praktisch zu Herausgebern. Mehr dazu: https://kurzelinks.de/i6xu #USWahl #BidenFamilie #TwitterFacebook)